AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strandballer GmbH

Im folgenden „Strandballer“ genannt

  1. Buchung
    1. Durch Ihre Buchung bieten Sie Strandballer den Abschluss eines Vertrages zum Erhalt der betreffenden Dienstleistung beziehungsweise des betreffenden Produktes verbindlich an. Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Telefonische und schriftliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu werden.
    2. Eine Person kann im Namen mehrerer Personen und für Gruppen Buchungen durchführen. Die buchende Person steht für die Vertragsverpflichtungen der anderen Teilnehmenden wie für seine eigenen ein.
    3. Die Buchung der Dienstleistungen ist nur in ganzen Tagen möglich. Soll am An- und/ oder Abreisetag auch ein Angebot von Strandballer in Anspruch genommen werden, sind diese Tage bei der Buchung mit anzugeben.
    4. Der ausgeschriebene Preis wird mit der Buchung umgehend in voller Höhe fällig. Ausnahmen hiervon werden bei der Buchung kommuniziert oder sind schriftlich mit Strandballer abzustimmen.
  2. Rücktritt vom Vertrag
      1. Grundsätzlich ist es vor Beginn des gebuchten Zeitraumes jederzeit möglich vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die nicht von Strandballer zu vertreten sind, kann Strandballer angemessenen Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Berechnung des Ersatzes liegen eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung und gewöhnlich ersparte Aufwendungen zugrunde. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten durch den Rücktritt entstanden sind, als durch uns in der in Punkt 2.b ausgewiesenen pauschalen Kosten.
      2. Beim Rücktritt – auch einzelner Personen – vom Vertrag, sind folgende Kosten in der Regel zu zahlen:
        1. Bis 60 Tage vor dem bei Buchung festgelegten Startdatum: 30% der Vertragssumme.
        2. Vom 59. bis 30. Tag vor dem bei der Buchung festgelegten Startdatum: 50% der Vertragssumme.
        3. Vom 29. bis 15. Tag vor dem bei der Buchung festgelegten Startdatum: 80% der Vertragssumme.
        4. Ab dem 14. Tag vor dem bei der Buchung festgelegten Startdatum und bei Nichterscheinen: 100%.
      3. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
      4. Die Umbuchung auf einen anderen Zeitraum innerhalb des laufenden Kalenderjahres, ist bis 21 Tage vor Vertragsbeginn kostenfrei möglich. Kurzfristigere Umbuchungen müssen zunächst mit Strandballer abgesprochen werden und Unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von i.d.R. 10% der Vertragssumme. Sollten zu anderen Zeiträumen keine Kapazitäten mehr verfügbar sein, behält sich Strandballer das Recht vor, die Umbuchung abzulehnen.
  3. Rücktritt und Kündigung durch Strandballer
    1. Strandballer kann den Vertrag bei einer nachhaltigen Störung oder vertragswidrigem Verhalten durch einen oder mehrere Teilnehmende ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Vertrag durch Strandballer aufgekündigt, so behält Strandballer den Anspruch auf die gesamte Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen.
    2. Die Durchführung der verschiedenen Angebote ist für Strandballer erst ab einer gewissen Gruppengröße darstellbar. Sollte diese Gruppengröße bis 21 Tage vor dem bei der Buchung festgelegten Startdatum nicht erreicht sein, erfolgt eine Information durch Strandballer an die Teilnehmenden. Es besteht sodann die Möglichkeit innerhalb von 5 Werktagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen. Ebenso darf der Vertrag in diesem Fall durch Strandballer gekündigt werden. Sie erhalten dabei die gesamte Vertragssumme zurückerstattet. Sind im Zusammenhang mit der Buchung bei Strandballer weitere Kosten (z.B. für Flug und Hotel) entstanden, so besteht kein Anspruch auf eine Zahlung oder einen anderweitigen Ausgleich durch Strandballer. Wir verweisen an dieser Stelle erneut auf den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
  4. Sportliches Programm
    1. Strandballer behält sich das Recht vor, das Programm kurzfristig zu ändern, falls berechtigte Gründe dies erfordern. Strandballer übernimmt keine Haftung für eine Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programmes infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von Stranballer befinden.
    2. Die Nutzung der durch Strandballer zur Verfügung gestellten Anlagen (Spielfelder, Flutlicht, etc.) kann selbstständig und rund um die Uhr (unter Rücksichtnahme auf gesondert ausgewiesene Regeln der Unterkunft) erfolgen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
    3. Sollten die vorhandenen Anlagen aufgrund einer hohen Nachfrage sehr stark ausgelastet sein, behält es sich Strandballer vor den Teilnehmenden bestimmte Zeitslots zuzuweisen und die Nutzbarkeit der Anlagen dahingehend einzuschränken. Hieraus leiten sich keine Ansprüche auf eine Reduktion der Teilnahmegebühr ab.
    4. Sie dürfen grundsätzlich nur die Anlagen nutzen, die Ihnen zugewiesen wurden. Die Nutzung anderer Anlagen ist zunächst mit Strandballer abzusprechen.
    5. Strandballer bietet grundsätzlich zu verschiedenen Tageszeiten kleine Sporteinheiten (z.B. Mobility Sessions oder Workouts) an, an denen alle Strandballer-Kunden Teilnehmen dürfen. Ein Anspruch auf die Durchführung dieser Sporteinheiten besteht jedoch nicht, da diese stark von der Teilnehmendenzahl und dem Tagesprogramm abhängig ist (z.B. an Turniertagen). Strandballer informiert vor Ort in der Regel spätestens am Vortag über die Durchführung der zusätzlichen Sporteinheiten.
  5. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung, Haftung
    1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnehmergebühr (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen Strandballer gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Vertragssumme (pro Person und Veranstaltung, exklusive Leihgeräte und Merchandise-Artikel) beschränkt .
    2. Bei Selbstanreise und von Strandballer organisierten Mitreisegelegenheiten haftet Strandballer nicht für eventuelle Schäden, Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsort, da Strandballer hier nur als Vermittler auftritt, d.h. das Beförderungsrisiko hier von jedem Teilnehmenden selbst getragen wird.
    3. Strandballer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder von den Teilnehmenden selbst organisiert werden. Strandballer haftet generell nicht bei höherer Gewalt.
    4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet Strandballer nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Strandballer empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
    5. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel oder Störungen sind den Strandballer-Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, Strandballer empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
    6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei Strandballer geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.
  6.  Ferienfreizeiten und -betreuungen
    1. Die hier aufgeführten Regelungen gelten Ergänzend zu den anderen Regelungen dieser AGB.
    2. Die Teilnahme an Maßnahmen von Strandballer steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen. Dabei sind jedoch die pädagogisch begründeten Altersgrenzen für die jeweiligen Angebote zu beachten.
    3. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Die hier abgedruckten AGB sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Anmeldung anerkannt.
    4. Der Umfang der Leistung von Strandballer ergibt sich aus den in der Ausschreibung enthaltenen Beschreibungen und Abbildungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    5. Nach Vertragsabschluss ist die in der Anmeldebestätigung mitgeteilte Anzahlung, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch zum Maßnahmenbeginn zu leisten. Anderenfalls hat Strandballer das Recht vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Restzahlung der Reisekosten ist, sofern nicht anders angegeben, spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
    6. Jederzeit vor Reisebeginn kann von der Freizeit zurückgetreten werden. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, er wird wirksam mit Zugang bei Strandballer.  Bis zum Reisebeginn kann eine andere Person benannt werden, um den gebuchten Platz zu übernehmen. Wird niemand benannt, kann Strandballer eine angemessene Entschädigung gemäß 2.2 verlangen.
    7. Wenn durch mangelnde Beteiligung die Reisedurchführung aus pädagogischen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist, kann Strandballer bis zum 20. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.  In diesem Fall wird der bereits gezahlte Reisepreis unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
    8. Vor Beginn der Freizeit ist Strandballer berechtigt, von dem Reisevertrag aus anderen wichtigen Gründen zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Gründe, die in der Person des Teilnehmenden liegen oder die Störungen der Gruppendynamik erwarten lassen. Die Kündigung des Reisevertrages durch Strandballer ist zudem jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Teilnehmende die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Betreuenden nachhaltig stört. Verstößt der Teilnehmende durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung eines Betreuenden, so kann er nach Ermessen der Freizeitleitung von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ganz oder teilweise ausgeschlossen und gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Kündigt Strandballer den Reisevertrag aus wichtigem Grund, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Soweit durch den Einzelrücktransport Kosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmenden zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehemende aus von ihm zu verantwortenden Gründen nach Hause fahren muss oder möchte.
    9. Strandballer weißt ausdrücklich darauf hin, dass bei Bus-, Zug- und Fährreisen eine Beschränkung des Reisegepäcks (in der Regel ein Koffer oder eine Reisetasche) durch den für den Transport verantwortlichen Unternehmen verfügt werden kann. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von den Teilnehmenden selbst zu beaufsichtigen. Strandballer haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Der Teilnehmende haftet zudem für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
    10. Strandballer bemüht sich jederzeit, die Reise leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.
    11. Eine Haftung von Strandballer für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, wenn Teilnehmende sich eigenmächtig von der Gruppe oder von dem gekennzeichneten Freizeitbereich entfernen. Eine Haftung von Strandballer für mitgenommene Wertgegenstände, zum Beispiel Gepäck, Schmuck, Uhren, Handys, Bargeld, Schecks und Kreditkarten ist ausgeschlossen.
    12. Für alle durch Teilnehmende vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Sach- und Personenschäden ist der/die Verursacher*in bzw. sind deren/dessen Erziehungsberechtigten zum Schadenersatz verpflichtet. Von Strandballer entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch Teilnehmende verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall – unabhängig von einer Erstattung durch eine Haftpflichtversicherung – zurückzuzahlen.
    13. Der Teilnehmende muss Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Freizeit eine Krankenversicherung abschließen. Bei Freizeiten innerhalb Deutschlands ist die Krankenversicherungskarte, bei Freizeiten im Ausland eine Europäische Krankenkarte nötig. Von Strandballer entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt und sonstige Kosten sind in jedem Fall von dem Teilnehmenden – unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse – zurückzuzahlen.
    14. Es wird darüber hinaus der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
    15. Vom Vertragspartner wird erwartet, sich bei Reisen ins Ausland über die geltenden Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, da alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu seinen Lasten gehen. Die Reiseteilnehmer*innen müssen einen gültigen Kinderausweis, Personalausweis oder einen Reisepass bei sich führen, das Dokument wird ggf. von der Reiseleitung aufbewahrt.
  7.  Schlussbestimmungen
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Absprachen zwischen Strandballer und dem Vertragspartner, ungeachtet der Domizile der beteiligten Parteien, dem Veranstaltungsort und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist.
    2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck. Und Rechenfehlern bleibt Strandballer vorbehalten.
    3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit aller anderen Bestimmungen zur Folge.
    4. Der Gerichtsstand ist Hannover.
© Strandballer
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