Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Strandballer GmbH
(Stand: April 2025)
A. Dienstleistungsvertrag (z. B. Sportcamps ohne Reiseleistungen)
- Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an reinen Dienstleistungen von Strandballer, insbesondere Beachvolleyballcamps und sportlichen Veranstaltungen ohne Buchung von Reiseleistungen (Transport/Unterkunft).
- Buchung und Vertragsschluss
Mit Ihrer Buchung bieten Sie Strandballer den Abschluss eines Vertrags über die gebuchte Dienstleistung an. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch Strandballer zustande. Telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Eine Person kann mehrere Teilnehmende anmelden und haftet für deren vertragliche Pflichten.
- Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist nach Buchungsbestätigung in voller Höhe sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rücktritt durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit schriftlich möglich. Es gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
- bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
- 59 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- 29 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 80 %
- ab 14 Tage vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 %
Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
- Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum ist bis 21 Tage vor Beginn kostenlos möglich. Danach fallen 10 % der Vertragssumme als Bearbeitungsgebühr an. Sollten zu anderen Zeiträumen keine Kapazitäten mehr verfügbar sein, behält sich Strandballer das Recht vor, die Umbuchung abzulehnen.
- Rücktritt durch Strandballer
Strandballer kann den Vertrag bei einer nachhaltigen Störung oder vertragswidrigem Verhalten durch einen oder mehrere Teilnehmende ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Vertrag durch Strandballer aufgekündigt, so behält Strandballer den Anspruch auf die gesamte Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen.
Die Durchführung der verschiedenen Angebote ist für Strandballer erst ab einer gewissen Gruppengröße darstellbar. Sollte diese Gruppengröße bis 21 Tage vor dem bei der Buchung festgelegten Startdatum nicht erreicht sein, erfolgt eine Information durch Strandballer an die Teilnehmenden. Es besteht sodann die Möglichkeit innerhalb von 5 Werktagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen. Ebenso darf der Vertrag in diesem Fall durch Strandballer gekündigt werden. Sie erhalten dabei die gesamte Summe für die betreffende Dienstleistung zurückerstattet. Sind im Zusammenhang mit der Buchung bei Strandballer weitere Kosten (z.B. für Flug und Hotel) entstanden, so besteht kein Anspruch auf eine Zahlung oder einen anderweitigen Ausgleich durch Strandballer. Wir verweisen an dieser Stelle erneut auf den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
- Sportliches Angebot und Nutzung
Strandballer behält sich das Recht vor, das Programm kurzfristig zu ändern, falls berechtigte Gründe dies erfordern. Strandballer übernimmt keine Haftung für eine Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programmes infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von Strandballer befinden.
Die Nutzung der durch Strandballer zur Verfügung gestellten Anlagen (Spielfelder, Flutlicht, etc.) kann selbstständig und rund um die Uhr (unter Rücksichtnahme auf gesondert ausgewiesene Regeln der Unterkunft) erfolgen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Sollten die vorhandenen Anlagen aufgrund einer hohen Nachfrage sehr stark ausgelastet sein, behält es sich Strandballer vor den Teilnehmenden bestimmte Zeitslots zuzuweisen und die Nutzbarkeit der Anlagen dahingehend einzuschränken. Hieraus leiten sich keine Ansprüche auf eine Reduktion der Teilnahmegebühr ab.
Sie dürfen grundsätzlich nur die Anlagen nutzen, die Ihnen zugewiesen wurden. Die Nutzung anderer Anlagen ist zunächst mit Strandballer abzusprechen.
Strandballer bietet grundsätzlich zu verschiedenen Tageszeiten kleine Sporteinheiten (z.B. Mobility Sessions oder Workouts) an, an denen alle Strandballer-Kunden teilnehmen dürfen. Ein Anspruch auf die Durchführung dieser Sporteinheiten besteht jedoch nicht, da diese stark von der Teilnehmendenzahl und dem Tagesprogramm abhängig ist (z.B. an Turniertagen). Strandballer informiert vor Ort in der Regel spätestens am Vortag über die Durchführung der zusätzlichen Sporteinheiten.
- Haftung und Ausschluss von Ansprüchen
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnehmergebühr (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen Strandballer gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Vertragssumme (pro Person und Veranstaltung, exklusive Leihgeräte und Merchandise-Artikel) beschränkt.
Bei Selbstanreise und von Strandballer organisierten Mitreisegelegenheiten haftet Strandballer nicht für eventuelle Schäden, Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsort, da Strandballer hier nur als Vermittler auftritt, d.h. das Beförderungsrisiko hier von jedem Teilnehmenden selbst getragen wird.
Strandballer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder von den Teilnehmenden selbst organisiert werden. Strandballer haftet generell nicht bei höherer Gewalt.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet Strandballer nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Strandballer empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel oder Störungen sind den Strandballer-Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, Strandballer empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei Strandballer geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.
B. Pauschalreisevertrag (Reiseleistungen inkl. Unterkunft/Anreise/Programm)
- Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für alle Reiseleistungen, die unter die Pauschalreise-Richtlinie gemäß § 651a BGB fallen – insbesondere kombinierte Buchungen aus Transport, Unterkunft und Freizeitprogramm.
- Vertragsschluss
Mit Ihrer Buchung bieten Sie Strandballer den Abschluss eines Reisevertrags an. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins zustande (§ 651r BGB).
- Zahlung
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur nach Erhalt des Sicherungsscheins geleistet werden. Die Anzahlung und Restzahlung richten sich nach der Buchungsbestätigung.
- Rücktritt durch den Kunden
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittskosten richten sich nach dem Zeitpunkt und den Konditionen unserer Leistungspartner (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) und werden transparent im Einzelfall kommuniziert.
Abweichend von AGB A gilt bei Pauschalreisen keine feste Rücktrittsstaffel. Ein Rücktritt ist möglich, jedoch nur insoweit kostenfrei oder teilweise erstattbar, wie Drittanbieter ihre Leistungen stornieren. Im Einzelfall bemüht sich Strandballer um kulante Lösungen.
Eine Ersatzperson kann gemäß § 651e BGB gestellt werden.
- Leistungsänderungen
Strandballer behält sich vor, unwesentliche Änderungen (z. B. Hotelwechsel derselben Kategorie) vorzunehmen. Bei erheblichen Änderungen informieren wir Sie umgehend; Sie haben dann ein Rücktrittsrecht.
- Rücktritt durch Strandballer
Strandballer kann die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (bis 21 Tage vor Reisebeginn) oder bei höherer Gewalt absagen. Der Reisepreis wird voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Haftung und Gewährleistung
Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Fremdleistungen (z. B. optionale Ausflüge) wird keine Haftung übernommen, sofern als Drittleistung kenntlich gemacht.
- Pflichten des Reisenden
Reisende müssen Mängel unverzüglich anzeigen und zur Abhilfe mitwirken (§ 651o BGB). Unterbleibt dies, können Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung. Bei Minderjährigen sind Krankenversicherung und Betreuungsvollmachten vorzulegen.
- Zusatzbestimmungen Ferienangebote
Vor Beginn der Freizeit ist Strandballer berechtigt, von dem Reisevertrag aus anderen wichtigen Gründen zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Gründe, die in der Person des Teilnehmenden liegen oder die Störungen der Gruppendynamik erwarten lassen. Die Kündigung des Reisevertrages durch Strandballer ist zudem jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Teilnehmende die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Betreuenden nachhaltig stört. Verstößt der Teilnehmende durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung eines Betreuenden, so kann er nach Ermessen der Freizeitleitung von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ganz oder teilweise ausgeschlossen und gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Kündigt Strandballer den Reisevertrag aus wichtigem Grund, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Soweit durch den Einzelrücktransport Kosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmenden zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehemende aus von ihm zu verantwortenden Gründen nach Hause fahren muss oder möchte.
Strandballer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Bus-, Zug- und Fährreisen eine Beschränkung des Reisegepäcks (in der Regel ein Koffer oder eine Reisetasche) durch den für den Transport verantwortlichen Unternehmen verfügt werden kann. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von den Teilnehmenden selbst zu beaufsichtigen. Strandballer haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Der Teilnehmende haftet zudem für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Strandballer bemüht sich jederzeit, die Reise leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.
Eine Haftung von Strandballer für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, wenn Teilnehmende sich eigenmächtig von der Gruppe oder von dem gekennzeichneten Freizeitbereich entfernen. Eine Haftung von Strandballer für mitgenommene Wertgegenstände, zum Beispiel Gepäck, Schmuck, Uhren, Handys, Bargeld, Schecks und Kreditkarten ist ausgeschlossen.
Für alle durch Teilnehmende vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Sach- und Personenschäden ist der/die Verursacher*in bzw. sind deren/dessen Erziehungsberechtigten zum Schadenersatz verpflichtet. Von Strandballer entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch Teilnehmende verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall – unabhängig von einer Erstattung durch eine Haftpflichtversicherung – zurückzuzahlen.
Der Teilnehmende muss Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Freizeit eine Krankenversicherung abschließen. Bei Freizeiten innerhalb Deutschlands ist die Krankenversicherungskarte, bei Freizeiten im Ausland eine Europäische Krankenkarte nötig. Von Strandballer entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt und sonstige Kosten sind in jedem Fall von dem Teilnehmenden – unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse – zurückzuzahlen.
Es wird darüber hinaus der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Vom Vertragspartner wird erwartet, sich bei Reisen ins Ausland über die geltenden Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, da alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu seinen Lasten gehen. Die Reiseteilnehmer*innen müssen einen gültigen Kinderausweis, Personalausweis oder einen Reisepass bei sich führen, das Dokument wird ggf. von der Reiseleitung aufbewahrt.
Für Ferienfreizeiten mit Busanreise gilt bei Rücktritt durch den Vertragspartner die Staffelung aus AGB A 4.
C. Gemeinsame Regelungen (für A & B)
- Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages verarbeitet. Details: siehe Datenschutzerklärung.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt deutsches Recht.